captainnitro AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

UNSERE LEISTUNGEN

nitrosailing.ch bietet ausschliesslich Ausbildung gemäss der “Verordnung des SSA über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See” sowie im Fall von RYA Kursen gemäss der Ausbildungsrichtlinien der RYA (Royal Yachting Association) an.
Quellen :
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20062747/index.html
http://www.rya.org.uk/courses-training/exams/Pages/what-is-an-rya-yachtmaster.aspx

THEORIE KURSE
Für die Theorie Kurse werden entsprechende Kursäumen gemietet, meist im hush.ch in Zürich.
RYA Shorebased Kurse müssen in englischer Sprache ohne Übersetzung gegeben werden.
Nitrosailing bietet nur die RYA Shorebased Kurse in Zürich an, für die Nitrosailing von der RYA als Training Centre anerkannt ist, aktueller Stand siehe Webseite nitrosailing.ch

PRAKTISCHE KURSE
Für die praktische Ausbildung werden Charterboote gemietet, da die Handhabung einer Yacht, die notwendigen Führungsaufgaben sowie die verschieden Aufgaben und Rollen an Bord nur so gelernt und geübt werden können. Das Bordleben ist integraler Teil des Unterrichts.
RYA Törns können nur über eine anerkannte RYA Schule gebucht werden, in diesem Fall stellt nitrosailing.ch einen entsprechend qualifizierten Instruktor oder eine Instruktorin.

Die Teilnehmenden besprechen vor oder spätestens zu Beginn des Ausbildungstörns mit dem Skipper/Ausbilder ihre persönlichen Lernziele. Aktiver Einsatz der Teilnehmenden wird in allen Bereichen an Bord erwartet, sei es an Deck, unter Deck, in der Kombüse, beim Einkaufen, oder beim Auftreten unvorhergesehener Umstände. Menüplanung, Einkauf und Kochen ist Sache der Teilnehmenden.

 

VERTRAGSPARTEIEN

Bei Kursen von nitrosailing.ch kommt der Vertrag zwischen nitrosailing.ch und den Teilnehmenden zustande. Bei Veranstaltungen, welche von Dritten durchgeführt werden, tritt nitrosailing.ch als Vermittler auf. In diesem Fall werden gelten die Vertragsbedingungen der Veranstalter. Diese werden den Teilnehmenden in der Bestätigung mitgeteilt.

 

ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen der Registration auf der Webseite. Mit Bestätigung der Teilnahme durch nitrosailing.ch wird die Anmeldung verbindlich. Der darin genannte Rechnungsbetrag muss in der genannten Frist ohne Abzüge beglichen werden. Mit Erhalt der Zahlung und Versand der Zahlungsbestätigung wird die Vereinbarung verbindlich.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung mit Rechnung wird eine Anzahlung von 50% des Teilnahmepreises bei Buchung, die restlichen 50% des Teilnahmepreises werden mit der definitiven Durchführungsbestätigung fällig, spätestens 60 Tage vor Beginn eines Kurses oder Ausbildungstörns. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, erhält der Anmeldende eine Erinnerung und eine Nachfrist von 10 Tagen. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, wird die Anmeldung als zurückgezogen betrachtet und der Kursplatz freigegeben.
Inbegriffen in Kosten der Ausbildungstörns sind alle fixen Kosten wie Kurslokal, Bootsmiete, Instruktor/en, Kautionen für das Boot, Transitlogs, Endreinigung, Tourismusabgaben und Ähnliches. Nicht inbegriffen sind individuelle An- und Abreise sowie variable Kosten am Veranstaltungs- oder Kursort wie Bordkasse, Restaurantbesuche, Hafengebühren, Betriebsstoffe, persönliche Versicherungen usw.

 

STORNIERUNG / RÜCKTRITT DER TEILNEHMENDEN, ERSATZPERSON

Du kannst jederzeit vor Beginn des Ausbildungstörns von der Teilnahme an der Ausbildung zurücktreten. Du bist dann verpflichtet, an uns einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Ausbildungs- Vorbereitungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: bis 180 Tage vor Ausbildungsbeginn keine Stornogebühren, bis 61 Tage vor Ausbildungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr ab 60. Tag vor Ausbildungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr. Du kannst in Absprache mit uns eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, wenn Deine Ersatzperson den besonderen Erfordernissen des gebuchten Ausbildungstörns nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Die Benennung einer Ersatzperson muss so früh erfolgen, dass sie bis 31.Tag vor Ausbidlungsbeginn benannt und bestätigt sein kann. Die Befreiung der Teilnehmenden von der Zahlungsverpflichtung erfolgt erst, nachdem die Ersatzperson den Betrag einbezahlt hat. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

 

STORNIERUNG / KÜNDIGUNG DURCH NITRO SAILING

nitrosailing.ch behält sich vor, Ausbildungstörns, Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen. Dazu gehören insbesondere – aber nicht ausschliesslich – z.B. ungenügende Teilnehmerzahl, Ausfall des Instruktors, Nichtzustandekommen der Bootsmiete, ungünstige Wetterbedingungen und ähnliches. Eine Stornierung aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl durch nitrosailing.ch erfolgt für Törns spätestens 45 Tage vor Ausbildungsbeginn, für Kurse an Land 14 Tage vor Ausbildungsbeginn. Die Teilnehmer erhalten im Fall einer Stornierung durch nitrosailing.ch ihre bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge unverzüglich zurückerstattet. Zu weiteren Schadensersatzleistungen ist nitrosailing.ch nicht verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Versicherung. nitrosailing.ch kann den Ausbildungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn jemand die Durchführung des Kurses oder Ausbildungstörns nachhaltig stört, sich nicht an die Anweisungen des Instruktors hält oder sich sonst in starkem Maße vertragswidrig verhält, oder wenn jemand nicht über die notwendigen Reisedokumente verfügt.
Insbesondere kann nitrosailing.ch den Ausbildungsvertrag fristlos künden, wenn jemand gegen Gleichstellungsrichtlinien oder die Schutzmassnahmen für  Kinder, Minderjährige oder verletzliche Erwachsenen verstösst.
Es bedarf ebenfalls auch dann keiner Abmahnung, wenn gegen die gesetzliche Bestimmungen des besuchten Landes verstossen wird – zum Beispiel durch den Besitz oder die Einnahme verbotener Rauschmittel. Erklären wir aus diesen Gründen die Kündigung, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Wer gegen die Gesetze des Gastlandes oder des Flaggenstaates des Bootes verstösst, ist vollumfänglich haftbar für jedwelchen Schaden, der dadurch dem Vercharterer, dem Instruktor, den Mitseglern oder nitrosailing.ch entsteht.

 

BORDKASSE

Der Teilnehmerbeitrag an die Bordkasse deckt den individuellen Anteil an die Kosten, die während dem Ausbildungstörn anfallen. Das enthält z.B. die Verpflegung an Bord, die Hafen- und sonstigen auf die Veranstaltung bezogenen und vor Ort anfallende Gebühren und den Treibstoff. Jeder Teilnehmer übernimmt einen gleich grossen Anteil an der Bordkasse. Der Instruktor bezahlt den gleichen Anteil wie alle anderen. Harte Alkoholika, persönliche Genussmittel wie Zigaretten u.s.w. gehen nicht zu Lasten der Bordkasse und werden persönlich eingekauft und bezahlt.

 

ALKOHOL

Die Natur dieser Ausbildungsstörns erfordert absolute Präsenz und Klarheit. Auf See ist daher kein Alkoholkonsum erwünscht. Wer am Abend vor dem Auslaufen Alkohol geniesst, soll sich soweit zurückhalten, dass er oder sie beim Auslaufen unter der 0.5 Promille Grenze ist. Personen , die verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, welche die Bedienung von Maschinen etc. einschränken und/oder schläfrig machen können, möchten dies bitte dem Instruktor zu Beginn des Ausbildungstörns mitteilen.

 

VERANTWORTLICHKEIT DER TEILNEHMENDEN

Mit Annahme des Vertrags erklärt jeder Teilnehmer, selbst genügend gegen Unfall versichert zu sein. Die Teilnehmenden beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten und Kenntnissen aktiv an den Arbeiten an Bord, insbesondere an der Schiffsführung sowie an den Einkäufen und der Zubereitung der Bordverpflegung. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen des Instruktors an Bord Folge zu leisten, den Bordfrieden zu wahren und die allgemeinen Regeln – insbesondere die Sicherheit betreffend – zu beachten. Jeder Teilnehmende ist selbst für die Gültigkeit und das Vorhandensein der nötigen Reisedokumente (Pass, Visa, etc.) verantwortlich. Jeder Teilnehmende ist für seine eigene persönliche Ausrüstung verantwortlich, insbesondere für eine den Umständen und der Witterung angemessene Bekleidung, persönliche Medikamente, Brille/Kontaktlinsen u.s.w. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort, zum Abgangs- und Ankunftshafen eines Ausbildungstörns erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Teilnehmenden. Nitrosailing.ch tritt nicht als Reiseveranstalter auf. Teilnehmer/innen, die, aus welchen Gründen auch immer, den gebuchten Ausbildungstörn oder Kurs nicht oder verspätet antreten, können keine Rückerstattung ihrer Zahlung verlangen. Sie sind selbst für eine allfällige private Annulationsversicherung verantwortlich. Jeder Teilnehmende nimmt angemessen Rücksicht auf die Interessen und Bedürfnisse der Anderen, respektier die Gleichstellungsrichtlinine und Schutzmassnahmen verletzlicher Personen und trägt aktiv zum Bordfrieden bei.

 

SICHERHEIT / GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

Jeder Teilnehmende nimmt auf eigenes Risiko am Ausbildungstörn teil. Jeder an Bord ist für sich selbst verantwortlich und hat insbesondere die angeordneten Sicherheitsmassnahmen selbständig zu vollziehen. Zu Beginn des Ausbildungstörns findet eine intensive Sicherheitseinweisung statt, deren Durchführung und Teilnahme von jedem Teilnehmer im Logbuch quittiert werden muss. Mit der Anmeldung zu einem Segeltörn bestätigt jeder Teilnehmende, dass die dazu nötige körperliche und geistige Fitness und Gesundheit vorliegt und man im bewegten Wasser schwimmen kann. Für die eigene Versicherung gegen die Risiken bei der Teilnahme an einem Segeltörn ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich, siehe 9) nitrosailing.ch schliesst jegliche Gewährleistung aus. Namentlich kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Ausbildungstörn, hier insbesondere das Boot, der Instruktor, die anderen Teilnehmer, das Wetter, die Route, die Landausflüge, u.s.w. die Erwartungen jedes Teilnehmenden erfüllt. Ansprüche auf Rückerstattung erwachsen dem Teilnehmenden hieraus nicht. Jegliche privatrechtliche Haftung zwischen den Teilnehmern/innen wie auch zwischen Teilnehmern/innen und dem Instruktor, zwischen Teilnehmern/innen und nitrosailing.ch sowie zwischen dem Instruktor und nitrosailing.ch werden im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen (vorbehalten Art 100 Schweizerisches OR). Es besteht keine Haftung von nitrosailing.ch beim Einsatz von Hilfspersonen, für das Verhalten des Instruktors oder anderer Teilnehmer der Ausbildung, für indirekte oder Folge-Schäden (wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter), für Mängelfolgeschaden und dergleichen. Eine allfällige Haftung von nitrosailing.ch wird im Weiteren beschränkt auf den Betrag, der ihr vom betreffenden Teilnehmer für die Teilnahme bezahlt wurde. Sofern nitrosailing.ch lediglich als Vermittler einer Ausbildung oder einer Veranstaltung tätig wird, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters, selbst wenn die administrative Abwicklung der Buchung über das System von nitrosailing.ch abgewickelt wird. nitrosailing.ch hält sich in diesem Fall von jeden Ansprüchen frei, sofern diese nicht einwandfrei nitrosailing.ch angelastet werden können.

 

FORCE MAJEUR

Wird der Ausbildungstörn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl nitrosailing.ch als auch die Teilnehmenden den Vertrag kündigen oder, im Fall von schweren Unwettern, anpassen. Dasselbe gilt, falls unmittelbar vor dem Ausbildungstörn das gecharterte Schiff nicht zur Verfügung steht und der Vercharterer keinen angemessenen Ersatz leisten kann oder will. Wird der Vertrag gekündigt, so kann nitrosailing.ch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Ausbildungstörns noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei eventuell entstehenden Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen beide Parteien jeweils ihren Teil. Im übrigen fallen die Mehrkosten den Teilnehmenden zur Last.

 

ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / DIVERSES

Das Vertragsverhältnis beurteilt sich nach schweizerischem Recht unter Ausschluss einer allfälligen Verweisung des schweizerischen Rechts auf ausländisches oder internationales Recht. Da Nitrosailing nur ein einziges Produkt, nämlich Ausbildung, anbietet, fällt der Vertrag nicht unter das schweizerische Bundesgesetz über Pauschalreisen (RPG). Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von nitrosailing.ch zuständig. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder der Vertrag Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Vertragsregeln dennoch in Kraft. Der Vertrag ist in diesem Fall so zu ergänzen, dass sein Zweck dennoch möglichst weitgehend erfüllt wird. Abänderungen und wesentliche Ergänzungen des Vertrages sind nur in Schriftform gültig. Das gilt auch für eine Abänderung dieser Bestimmung.

 

MEDIZINISCHE INFORMATIONEN

Kursteilnehmer werden gebeten, ihrem Instruktor relevante medizinische Informationen zukommen zu lasssen:
Allergien und andere Umständen, welche eine Beobachtung und ggF unmittelbare Hilfeleistung erfordert, müssen dem Instruktor vorgängig schriftlich mitgeteilt werden.
Medizinische Infromationen, die der Instruktor normalerweise im Alltag nicht zu wissen braucht, müssen in einem verschlossenen Couvert zum Kurs oder Törn mitgebracht werden, mit Anwiesungen, unter welchen Bedingungen dieses Couvert geöffnet werden soll.
In einem Notfall, oder wenn die Person nicht ansprechbar sein sollte, oder beim Einsatz von externen Rettungskräften, kann  dieses Couvert geöffnet und/oder den Rettungskräften übergeben werden.
Andernfalls erhalten die Teilnehmer ihre medizinische Information bei Kursende ungeöffnet zurück.

 

DATENSCHUTZ

Nitrosailing unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Kundendaten sicher aufzubewahren.
Daten werden nur dort und nur in dem Mass weitergegeben, wie es zur Durchführung des Ausbildungsauftrages notwendig ist.
Für die Ausbildungstörns müssen wir jeweils im Voraus eine Crewliste zu Handen der Behörden an die Vercharterer schicken.
Ebenso betrifft dies die Weitergabe der notwendigen Daten an die RYA bei RYA Kursen.

Abgesehen von dieser oder ähnlichen Situationen, wo die bestimmte Weitergabe von Daten unmittelbar mit der Erbringung unserer Leistung verknüpft ist, teilen wir keine Daten mit Dritten.

Bei Vertragsabschluss erhält jeder Teilnehmer eine Kopie der zu dem Zeitpunkt gültigen AGBs.

Meilen, 16.2.2018
Christian Meyer
captain@nitrosailing.ch

DAS KLEINGEDRUCKTE

Damit Ihr wisst, worauf Ihr Euch einlässt: die AGB von nitrosailing.ch